Inhalt:
- Formateinstellungen (Seite, Schrift, etc.)
- Deckblatt
- Gliederung/Inhaltsverzeichnis
- Zitation
- Literaturverzeichnis
- Zur Nutzung des Internets (Wikipedia & Co.)
- Das Thesenpapier
Ausführlichere Erläuterungen zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten kann man in einschlägiger Einführungsliteratur ins wissenschaftliche Schreiben bzw. Arbeiten finden. Ich verweise hier auf:
- Bünting, Karl-Dieter (1996): Schreiben im Studium. Ein Trainingsprogramm. Frankfurt a. M.
- Nitsch, Jürgen R. / Hoff, Heinz G. / Mickler, Werner et.al. (Hg.) (1994): Der rote Faden. Eine Einführung in die Technik wissenschaftlichen Arbeitens. Köln
Diese beiden Einführungswerke in die Techniken wissenschaftlichen Schreibens bzw. Arbeitens stehen in meinem Semesterapparat in der Universitätsbibliothek.
Nachfolgend werden verbindliche Rahmenrichtlinien zur Erstellung wissenschaftlicher Arbeiten vorgestellt. Sie gelten sowohl für die schriftliche Ausarbeitung von Referaten, als auch für die Abfassung von Hausarbeiten. Arbeiten, die diesen Richtlinien nicht entsprechen, werden von mir ohne eine entsprechende Überarbeitung nicht angenommen.
Formateinstellungen (Seite, Schrift, etc.)
Bitte stellen Sie die Standardformate in Ihrem Schreibprogramm (bspw. Word, OpenOffice, etc.) wie folgt ein:
- Seite: A 4, Rand links 4cm, Rand rechts 2cm, Rand oben und unten je nach Kopf- bzw. Fußnoteneinstellung
- Seitennummerierung entweder in Kopf- oder Fußzeile
- Schrift: verwenden Sie für den Fließtext einheitlich eine Schriftart (gewöhnlich Arial oder Times New Roman) in Schriftgröße 12; verwenden Sie auf keinen Fall Zierschriften; Überschriften in den unterschiedlichen Gliederungsstufen in Schriftgrößen von bspw. 16 bis 12; Fußnote in Schriftgröße 10
- Absatz: bitte verwenden Sie Blocksatz, eingeschaltete Silbentrennung und einen Zeilenabstand von 1,5
Deckblatt
Jede schriftliche Arbeit muss über ein Deckblatt verfügen. Auf dem Deckblatt müssen folgende Angaben gemacht werden:
- Name der Universität
- Name des Instituts
- Angabe des Semesters in welchem die Lehrveranstaltung stattgefunden hat
- Nummer und Titel der Lehrveranstaltung
- DozentIn der Lehrveranstaltung, bei der/dem die Arbeit abgegeben wird
- Titel der Arbeit
- Name der/des AutorIn
- vollständige Adressangaben der/des AutorIn (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail)
- Matrikelnummer
- Studiengang
- Fachsemester
- Modul- bzw. Teilmodulnummer (insofern Sie sich im BA/MA-Studiengang befinden)
Gliederung/Inhaltsverzeichnis
Bei der Gliederung der Arbeit kann man sich an die klassische Dreiteilung in Einleitung, Hauptteil und Schluss halten. Der Hauptteil kann dabei wiederum untergliedert werden. In der Einleitung muss die Frage- oder Aufgabenstellung kurz dargestellt werden. Außerdem sollte die Gliederung kommentiert und der logische Gedankengang kurz erläutert werden. Im Schlußkapitel folgt eine kurze Zusammenfassung und es muss die eingangs aufgeworfene Fragestellung kurz beantwortet werden. Der Arbeit wird die Gliederung in der Form eines Inhaltsverzeichnisses vorangestellt. Die beste und übersichtlichste Darstellung ist dabei die Verwendung von arabischen Ziffern:
1. ………………………………….. S. x
1.1 ………………………………… S. x
1.1.1
1.1.2
1.2
1.2.1
1.2.2
2.
2.1 (…)
Die Einleitung und das Literaturverzeichnis bekommen in der Regel keine Nummerierung. Wichtig ist, dass Sie die Zuordnung zu den Seitenzahlen nicht vergessen. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, die in den einzelnen Schreibprogrammen vorgesehene automatische Erstellung von Inhaltsverzeichnissen zu benutzen. Hierzu ist es notwendig, die einzelnen Kapitelüberschriften als solche im Text über die Formatfunktion zu formatieren, damit das Programm die Überschriften erkennen kann. Einen Text zu gliedern, ist nicht immer einfach. Damit die Gliederungsstruktur nicht ins Endlose läuft und jeder Absatz eine Überschrift erhält, sollte man sich die Gliederung des Gesamtgedankengangs genau überlegen.
Zitation
Seit einigen Semestern bekommen die sich neu einschreibenden Studierenden ein Merkblatt bei ihrer Immatrikulation mitgeschickt, dessen Inhalt ich hier nachdrücklich zitieren möchte:
»Wissenschaftliche Arbeit besteht vor allem in geistiger, also gedanklicher Tätigkeit. Aus diesem Grund erfährt die gedankliche Leistung innerhalb der Wissenschaft besondere Achtung und genießt entsprechenden Schutz. Missbrauch und Diebstahl geistigen Eigentums werden innerhalb der Wissenschaft als schwere Verstöße geahndet und können zur Aberkennung von Leistungen führen. Besonders Plagiate in jeglicher Form widersprechen dem Wissenschaftsverständnis sowie den Grundprinzipien universitären Arbeitens und Lernens. Als Plagiat gilt dabei nicht nur das nicht durch entsprechende Quellenangaben und damit als Zitat ausgewiesene `Abschreiben´ fremder Texte bzw. einzelner Textpassagen, sondern ebenso die nicht entsprechend nachgewiesene Übernahme fremder gedanklicher Leistungen, also auch das bloße Paraphrasieren entsprechender Texte und Textpassagen ohne Quellenangabe. Dies gilt für alle Medien, d.h. Bücher, wissenschaftliche und andere Zeitschriften, Zeitungen und alle anderen Druckerzeugnisse sowie das Internet.«
Hierbei kann bei Studierenden, die bewusst und willentlich fremdes geistiges Eigentum als ihr eigenes ausgeben, die also im o.a. Sinne plagieren, spätestens bei Wiederholung die Exmatrikulation erwirkt werden. Damit dies nicht geschieht ist es erforderlich, dass Studierende sich umgehend in der ordentlichen Art und Weise des Zitierens und Belegens von Quellen üben. Bezüglich Zitation, Quellenbeleg und Literaturverzeichnis gibt es nicht die eine, einzig richtige Art und Weise, sondern es existieren mehrere Möglichkeiten. Dies zeigt schon allein der Blick in wissenschaftliche Veröffentlichungen aus verschiedenen Disziplinen und vor allem aus verschiedenen Verlagshäusern. Für Studierende gibt es drei Faustregeln, sich für einer dieser Möglichkeiten zu entscheiden:
- die Orientierung an dem Usus der führenden Fachverlage der entsprechenden wissenschaftlichen Fachdisziplin, die man studiert;
- die strikte und einheitliche Verwendung der Art und Weise, für die man sich dann entschieden hat;
- im Zweifelsfall die/den DozentIn fragen, bzw. auf den Internetseiten des Instituts nach Rahmenrichtlinien Ausschau halten.
Der Übersichtlichkeit wegen und um nicht Verwirrung zu stiften, möchte ich hier ein Zitations- und Quellenbelegsystem stichwortartig vorstellen, welches am Institut für Soziologie und Politikwissenschaft problemlos angewendet werden kann.
WICHTIG !!! Alle übernommenen Gedanken anderer AutorInnen sind deren geistiges Eigentum und müssen unbedingt und sorgfältig als solche im eigenen Text kenntlich gemacht werden! Viele, wenn nicht gar die meisten Arbeiten im Studium sind grob gesagt Zusammenfassungen von wissenschaftlichen Theorien, Hypothesen, Studien, die aus der Fachliteratur übernommen worden sind. Streng genommen sind dies alles Zitate im weitesten Sinne. Selbst wenn Sie nicht wörtlich zitieren, sondern mit eigenen Worten wiedergeben: Sie geben Gedanken anderer AutorInnen wieder und nicht die eigenen. Bitte machen Sie immer kenntlich, woher Sie die Informationen bezogen haben!
Ein Zitat besteht aus
- der inhaltlichen Aussage und
- der formalen Quellenangabe.
Dabei gelten die Grundregeln:
- Aufnahme der ausführlichen Literaturangaben des Werks ins Literaturverzeichnis;
- das Zitat muss im Original sicher und schnell aufzufinden sein;
- die Übernahme des originalen Wortlauts;
- die Einheitlichkeit bei der formalen Gestaltung, d.h. die Übernahme der im Original verwendeten Hervorhebungen (fett, kursiv) bzw. der Hinweis, dass man darauf verzichtet hat oder eigene Hervorhebungen verwendet.
Es lassen sich verschiedene Zitationsformen unterscheiden. Die gängigsten sind:
- einfache Verweise (siehe auch …) (siehe dagegen …) (siehe zusammenfassend …) (vgl. auch …);
- Sinnzitate, das sind in eigenen Worten zusammengefaßte Gedankengänge anderer Autoren (Paraphrasen);
- wörtliche Zitate (Wortlaut, Rechtschreibung, Interpunktion und Hervorhebungen – fett, kursiv, unterstrichen – müssen mit dem Original übereinstimmen, bzw. Abänderungen, Auslassungen, Hervorhebungen müssen kenntlich gemacht werden. Letzters bezieht sich auch auf das Übernehmen von Abbildungen und Tabellen.
Die Quellenbelege können in zwei alternativen Formen angebracht werden; alternativ hier heißt: entweder, oder – also keine Mischform (!!!).
Zum einen besteht die Möglichkeit, die Quellenangaben von Zitaten in den Fließtext aufzunehmen. Dies geschieht im einzelnen so:
- bei Einzelautoren: „Hier steht der Wortlaut / das Zitat” (Luhmann 2002, S. 34);
- bei mehreren Autoren: „Hier steht der Wortlaut / das Zitat” (Luhmann / Schorr 1988, S. 213);
- bei mehr als drei Autoren in der ersten Nennung: „Hier steht der Wortlaut / das Zitat” (Nitsch / Hoff / Mickler / Moser / Seiler / Teipel 1994, S. 6) und in den folgenden Nennungen: „Hier steht der Wortlaut / das Zitat” (Nitsch et al. 1994, S. 7). Aber dies geht nur, wenn dadurch keine Verwechslungen möglich sind (!!!);
- bei mehreren Arbeiten mit gleicher Autorenschaft im selben Erscheinungsjahr werden nach der Nennung des Erscheinungsjahres den einzelnen Veröffentlichungen Kleinbuchstaben zugewiesen. Dies sieht dann so aus: „Hier steht der Wortlaut / das Zitat” (Luhmann 1987a, S. 125);
- bei Autoren mit gleichem Familiennamen nimmt man nach der Nennung des Nachnamens einfach den ersten Buchstaben des Vornamens durch Komma abgetrennt hinzu: „Hier steht der Wortlaut / das Zitat” (Müller, F. 1982, S. 432);
- bei Sekundärzitaten (auch `Zitat im Zitat´ genannt): „Hier steht der Wortlaut / das Zitat. Das darin enthaltenen Zitat wird durch `einfache Anführungszeichen´ kenntlich gemacht und im Quellenbeleg steht dann” (Kant 1785, S. 74; zit. n. Luhmann 1995, S. 58).
Die andere Möglichkeit, Quellenbelege darzustellen wäre, die Quellenangaben, also das, was in den o.a. Beispielen in Klammern steht, ohne Klammer als Fußnote in die Fußzeile zu übernehmen. Aber noch einmal gesagt: Entweder Quellenbelege in den Fließtext, oder Quellenbelege als Fußnote in die Fußzeile. Und: Bitte Fußnoten, keine Endnoten!
Literaturverzeichnis
Ohne Literaturverzeichnis ist das Belegsystem unvollständig. Ein Literaturverzeichnis enthält die vollständigen bibliographischen Angaben über diejenigen Veröffentlichungen (Printmedien, wie Bücher, Fachzeitschriften, Zeitungen, etc. sowie Internetpublikationen, sonstige audio-visuelle Quellen, usw.), die man beim Schreiben einer eigenen Arbeit verwendet hat, bzw. aus denen zitiert wurde und auf die verwiesen worden ist. Literaturverzeichnisse sind alphabetisch hinsichtlich des Nachnamens und bei mehreren verwendeten Veröffentlichungen eines Autors nach Erscheinungsjahr zu sortieren. Die Kurzquellbelege im Fließtext oder in den Fußnoten müssen umstandslos im Literaturverzeichnis auffindbar sein. Folgende bibliographischen Angaben müssen enthalten sein:
- Nachname des Autors / der Autorin, der AutorenInnen
- Vorname des Autors / der Autorin, der AutorenInnen (hier reicht der erste Buchstabe, gefolgt von einem Punkt)
- Titel und Untertitel der Veröffentlichung
- Angabe der Auflage
- Erscheinungsjahr
- Erscheinungs- bzw. Verlagsort
- zusätzlich kann man noch den Verlag nennen.
Die anzugebenden bibliografischen Daten einer Veröffentlichung variieren im Detail je nach Publikationstyp. Im folgenden werde ich in Bezug auf die gängigsten Publikationstypen eine formale Formel und ein Beispiel anführen.
Monographie
Eine Monographie ist eine Publikationsform, die von einem Autor oder einem Autorenkollektiv als durchgehender Text verfasst und publiziert worden ist. Es kommt auch mal vor, dass sich ein Autorenkollektiv einen zusammenhängenden Text kapitelförmig aufgeteilt hat. In diesem Fall muss man aufpassen und auf das Deckblatt (erste, zweite oder dritte Seite der Publikation) schauen, ob es sich nicht doch um eine Herausgeberschaft handelt (wird mit den Kürzeln “Hrsg.” oder “Hg.” hinter der Nennung des Autors/der Autoren gekennzeichnet). Bei einer Monographie müssen folgende Angaben unbedingt erfasst werden:
- Nachname des Autors (ausgeschrieben)
- Vorname des Autors (kann man abkürzen)
- Titel
- Untertitel (falls vorhanden)
- Auflage (handelt es sich um eine Erstauflage, so wird dies nicht extra angeführt)
- Erscheinungort
- Erscheinungsjahr
- Verlag (die Angabe des Verlages ist kein “Muss”)
In eine Formel gebracht, muss eine Monographie nach folgendem formalen Muster ins Literaturverzeichnis aufgenommen werden (wie schon gesagt: die Verlagsangabe ist kein “Muss”):
[Nachname], [Vorname] [(Erscheinungsjahr)]: [Titel]. [Untertitel]. [Auflage]. [Erscheinungsort]: [Verlag]
Bei einem Autorenkollektiv werden die einzelnen Autoren durch einen Querstrich voneinander getrennt und bei mehr als drei Autoren folgt nach der Nennung des dritten Autors ein Komma und das Kürzel u.a. (für: und andere):
[Nachname], [Vorname] / [Nachname], [Vorname] [(Erscheinungsjahr)]: [Titel]. [Untertitel]. [Auflage]. [Erscheinungsort]: [Verlag]
Beispiele:
- bei einem Autor: Mollenhauer, Klaus (1998): Vergessene Zusammenhänge. Über Kultur und Erziehung. 5. Aufl. Weinheim u. München: Juventa
- bei einem Autorenkollektiv: Albrecht, Clemens / Behrmann, Günter C. / Bock, Michael, u.a. (1999): Die intellektuelle Gründung der Bundesrepublik. Eine Wirkungsgeschichte der Frankfurter Schule. Frankfurt a.M. u. New York: Campus
Sammelband / Herausgeberschaft
Ein Sammelband ist eine Herausgeberpublikation, d.h.: ein oder mehrere Herausgeber publizieren unter einem Titel mehrere Beiträge (Aufsätze). Sammelbände erkennt man daran, dass auf dem Deckblatt (manchmal auch auf dem Titelumschlag) nach der Nennung der Herausgeber das Kürzel “Hrsg.” oder “Hg.” auftaucht. Die bibliographische Erfassung in einem Literaturverzeichnis unterscheidet sich nicht sehr von der Erfassung einer Monographie. Lediglich der Hinweis, dass es sich um eine Herausgeberschaft handelt, wird mit dem Kürzel “Hrsg.” angezeigt. Erfasst werden müssen:
- Nachname des Herausgebers (ausgeschrieben)
- Vorname des Herausgebers (kann man abkürzen)
- Titel des Sammelbandes
- Untertitel des Sammelbandes(falls vorhanden)
- Auflage (handelt es sich um eine Erstauflage, so wird dies nicht extra angeführt)
- Erscheinungort
- Erscheinungsjahr
- Verlag (die Angabe des Verlages ist kein “Muss”)
In eine Formel gebracht, muss ein Sammelband nach folgendem formalen Muster ins Literaturverzeichnis aufgenommen werden (wie schon gesagt: die Verlagsangabe ist kein “Muss”):
[Nachname], [Vorname] [(Hrsg.)] [(Erscheinungsjahr)]: [Titel]. [Untertitel]. [Auflage]. [Erscheinungsort]: [Verlag]
Bei mehreren Herausgebern werden die einzelnen Namensangaben durch einen Querstrich voneinander getrennt und bei mehr als drei Herausgebern folgt nach der Nennung des dritten Herausgebers ein Komma und das Kürzel u.a. (für: und andere):
[Nachname], [Vorname] / [Nachname], [Vorname] [(Hrsg.)] [(Erscheinungsjahr)]: [Titel]. [Untertitel]. [Auflage]. [Erscheinungsort]: [Verlag]
Beispiele:
- bei einem Herausgeber:
- Kaesler, Dirk (Hrsg.) (2000): Klassiker der Soziologie. Bd. 1: Von Auguste Comte bis Norbert Elias. 2. Auflage. München: Beck
- bei mehreren Herausgebern:
- Krause, Christina / Fittkau, Bernd / Fuhr, Reinhard, u.a. (Hrsg.) (2003): Pädagogische Beratung. Grundlagen und Praxisanwendung. Paderborn, München, u.a: Schöningh; UTB
Beitrag aus einem Sammelband / einer Herausgeberschaft
Bei einem Sammelbandbeitrag handelt es sich um eine Publikation von einem oder mehreren Autoren, die in einem Sammelband (in einer Herausgeberpublikation) neben anderen veröffentlicht ist. Erfasst werden müssen:
- Nachname des Autors (ausgeschrieben)
- Vorname des Autors (kann man abkürzen)
- Titel des Beitrags
- Untertitel des Beitrags (falls vorhanden)
- Nachname des Herausgebers (ausgeschrieben)
- Vorname des Herausgebers (kann man abkürzen)
- Titel des Sammelbandes
- Untertitel des Sammelbandes (falls vorhanden)
- Auflage (handelt es sich um eine Erstauflage, so wird dies nicht extra angeführt)
- Erscheinungort
- Erscheinungsjahr
- Verlag (die Angabe des Verlages ist kein “Muss”)
- Seitenangabe (von/bis) des Beitrags
In eine Formel gebracht, muss ein Sammelbandbeitrag nach folgendem formalen Muster ins Literaturverzeichnis aufgenommen werden (wie schon gesagt: die Verlagsangabe ist kein “Muss”):
[Nachname d. A.], [Vorname d. A.] [(Erscheinungsjahr)]: [Titel d. B.]. [Untertitel d. B.]. In: [Nachname d. Hrsg..], [Vorname d. Hrsg.]: [Titel d. S.]. [Untertitel d. S.]. [Auflage]. [Erscheinungsort]: [Verlag], [Seitenangabe]
Bei mehreren Autoren des Beitrags oder mehreren Herausgebern des Sammelbands werden die einzelnen Namensangaben durch einen Querstrich voneinander getrennt und bei mehr als drei Herausgebern folgt nach der Nennung des dritten Autors bzw. Herausgebers ein Komma und das Kürzel u.a. (für: und andere). Beispiele:
- Krause, Christina (2003): Pädagogische Beratung: Was ist, was soll, was kann Beratung? In: Krause, Christina/ Fittkau, Bernd / Fuhr, Reinhard, u.a. (Hrsg.): Pädagogische Beratung. Grundlagen und Praxisanwendung. Paderborn, München, u.a: Schöningh/UTB, S. 15-31
- Thiel, Heinz-Ulrich / Fittkau, Bernd (2003): Organisations-Entwicklung und Action Learning in pädagogischen Einrichtungen. In: Krause, Christina/ Fittkau, Bernd / Fuhr, Reinhard, u.a. (Hrsg.): Pädagogische Beratung. Grundlagen und Praxisanwendung. Paderborn, München, u.a: Schöningh/UTB, S. 349-362
Zeitschriftenaufsatz
Die Fachzeitschriften bilden einen zentralen Kommunikationsraum für die neusten Entwicklungen in einer wissenschaftlichen Disziplin. Bibliographisch erfasst werden muss:
- Nachname des Autors (ausgeschrieben)
- Vorname des Autors (kann man abkürzen)
- Titel des Beitrags
- Untertitel des Beitrags (falls vorhanden)
- Name der Fachzeitschrift
- Jahrgang
- Heftnummer
- Erscheinungsjahr
- Seitenangabe (von/bis) des Aufsatzes
In eine Formel gebracht, muss ein Aufsatz in einer Fachzeitschrift nach folgendem formalen Muster ins Literaturverzeichnis aufgenommen werden:
[Nachname d. A.], [Vorname d. A.] [(Erscheinungsjahr)]: [Titel d. B.]. [Untertitel d. B.]. In: [Name der Zeitschrift] [(Jahrgang)], H. [Heftnr.], [Seitenangabe]
Bei mehreren Autoren des Aufsatzes werden die einzelnen Namensangaben durch einen Querstrich voneinander getrennt und bei mehr als drei Autoren folgt nach der Nennung des dritten Autors ein Komma und das Kürzel u.a. (für: und andere). Beispiel:
- Leschinsky, Achim (2005): Vom Bildungsrat (nach) zu PISA. Eine zeitgeschichtliche Studie zur deutschen Bildungspolitik. In: Zeitschrift für Pädagogik (51), H. 6, 818-839
Internetpublikation / Internetdokument
Generell, so modern das Internet auch ist, muss man in puncto Glaubwürdigkeit und Qualität von Internetpublikationen sehr vorsichtig sein. Jeder kann im Internet publizieren und dies auch ohne vor- bzw. nachgeschaltete Redaktion. Internetinhalten auf Seiten glaubwürdiger Institutionen (Universitäten, Universitäts- und/oder Forschungsinstituten, Homepages von Professoren und Doktoren, u.ä.) kann natürlich – hinsichtlich der inhaltlichen Qualität – vertraut werden. Wer in seiner eigenen Arbeit aus Internetpublikationen zitiert oder auf sie verweist, muss dies im Fließtext (wie gehabt) kenntlich machen und die bibliographischen Angaben vollständig ins Literaturverzeichnis aufnehmen. Ratsam ist es, da es sich beim Internet um ein zeitlich sehr unbeständiges Medium handelt, sich einen Ausdruck von dem Internetdokument zu machen. Bei richtiger Druckereinstellung wird dann sowohl die vollständige Homepageadresse des Dokuments (URL), als auch das Ausdruckdatum in der Kopfzeile mit ausgedruckt. Erfasst werden muss:
- Nachname des Autors (ausgeschrieben)
- Vorname des Autors (kann man abkürzen)
- Titel des Beitrags
- Untertitel des Beitrags (falls vorhanden)
- vollständige Homepageadresse (URL)
- Datum, wann man auf die Publikation online zugegriffen hat
In eine Formel gebracht, sieht das dann so aus:
[Nachname d. A.], [Vorname d. A.] [(Erscheinungsjahr)]: [Titel d. B.]. [Untertitel d. B.]. Internetpublikation: [vollständige URL]. [(Datum des Ausdrucks)]
Beispiel:
- Geilich, Jens (2008): Hinweise zur Erstellung von Referat und Hausarbeit. Internetpublikation: http://www.paed-web.de/referate.html. (Zugriff am: 25.01.2008)
… noch ein Wort zu Wikipedia
Die freie Internetenzyklopädie Wikipedia ist unter Studierenden sehr beliebt, manchmal auch sehr nützlich, um sich einen ersten Überblick zu einem Sachverhalt, zu einem Thema oder einer Person zu verschaffen. Wikipedia ist jedoch keine wissenschaftlich anerkannte Quelle! Sollten Sie Wikipedia nutzen, so prüfen Sie die dort gefundenen Informationen anhand wissenschaftlich anerkannter Quellen.
Das Thesenpapier
ReferentInnen und Arbeitsgruppen, die in meinen Lehrveranstaltungen Inhalte referieren, präsentieren und diskutieren, müssen ein Thesenpapier erstellen und in ausreichender Zahl dem Plenum zur Verfügung stellen. Allgemein gilt, dass das Thesenpapier entweder in elektronischer Form (im pdf.- oder doc.-Format) bis spätestens zwei volle Vorlesungstage vor dem Präsentations- bzw. Referatstermin an mich via Email gesendet wird (dann können sich alle Seminarteilnehmer ein Exemplar herunterladen und ausdrucken), oder zum Sitzungstermin in ausreichender Anzahl mitgebracht und verteilt wird.
“Das Thesenpapier (…) sollte das Resultat einer Auseinandersetzung mit einem bestimmten Thema oder einer bestimmten Literatur systematisch wiedergeben. Alle wichtigen Aussagen, die im Vortrag entwickelt, begründet, erläutert werden sollen, in sind in Kurzform aufschreiben.
- Thesen sind daher sachlogisch zu gliedern, wobei inhaltlich zusammengehörige Thesen unter bestimmten Überschriften der Übersichtlichkeit halber zusammengefaßt werden können.
- Sie sind in kurzen und knappen Sätzen abzufassen, die den Argumentationsstrang des Autors und die jeweiligen Problempunkte deutlich werden lassen.
- Auf dem Papier soll klar werden, um was für eine Art von These es sich handelt: eine Wiedergabe, eine Interpretation, eine Kritik, eine Forderung usw.
- Das Papier als Ganzes sollte höchstens eine DIN-A-Seite mit einfachem Zeilenabstand nicht überschreiten und zusätzlich die gleichen Daten aufführen wie auch das Titelblatt einer Seminararbeit [d.h.: Name der Referentin, Semester, Titel der Lehrveranstaltung, Dozent, Datum; JG]“.(Werner Stangl, Das Thesenpapier, Internetdokument, Zugriff: 25.01.2008)
Ausserdem ist die im Vortrag/in der Präsentation verwendete Literatur unbedingt anzugeben (siehe die Hinweise zur Gestaltung eines Literaturverzeichnis).
Viel Spaß und Erfolg!
Jens Geilich
(2008)

